
Auslöser der Maßnahmen und umfangreiche Durchsuchungen
Im Oktober 2019 wurde eine Koordinierte Aktion von ZAC NRW, dem Polizeipräsidium Aachen und der Staatsanwaltschaft Köln gestartet. Die Behörden beendeten daher die Tätigkeit von Share-Online.biz, einem der größten Sharehoster der deutschsprachigen Szene, im Anschluss an ergänzend als zwölf Jahren. In Deutschland erfolgten Durchsuchungen von Wohn- und Geschäftsräumen, Konten wurden eingefroren und Geräte beschlagnahmt. Auch Einsätze bei Webhostern in Frankreich und den Niederlanden dienten dem Sichern der Daten des Anbieters. Die Sichtung der enormen Datensätze wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Betroffen war zudem der hauseigene Linkcrypter Share-Links.biz.
Beschuldigte und aktueller Vorwurf
Seit rund einem Jahr ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen drei Beschuldigte, deren Alter auf 41⸴49 und 54 Jahre geschätzt wird. Der Vorwurf lautet auf Beihilfe zur gewerbsmäßigen unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in zahlreichen Fällen. Die drei Hauptverdächtigen verbleiben größtenteils im Freien. Durch Beschlagnahmungen gingen ihnen illegal erworbene Mittel verloren, infolgedessen wenig Spielraum für eine unmittelbare Fluchtgefahr besteht.
Wirkliche Zielrichtung der Ermittlungen
Es wird geprüft, ob Uploadern, Top-Uploadern oder sogar zahlenden Nutzern strafrechtliche Folgen drohen. Der Schwerpunkt liegt wohl auf jenen Top-Uploadern die den größten Umsatz aus dem Geschäftsmodell erzielten. Ein mögliches erstes Vorgehen gegen Premium-Nutzer steht im Raum. Bis der Fall der drei Hauptverdächtigen resümierend geklärt ist, gehen die Ermittlungen in der Vorschrift nicht weiter voran.
Aktenlage und Wiedervorlage
Auf Anfrage wurde mitgeteilt, dass die Akten bei der Polizei zur Fortführung der Ermittlungen liegen. Ein konkreter Abschlusszeitpunkt ist nicht bekannt. Eine Wiedervorlage für Abschluss des Jahres wurde angedeutet. Ob schon ein Termin für die Anklage der drei Verdächtigen feststeht, blieb offen. Ebenso unklar blieb, ob ehemalige Premium-Kunden oder Uploader noch strafrechtlich belangt werden müssen. Nach Schluss der Strafverfahren könnten möglicherweise Schadenersatzansprüche der Rechteinhaber entstehen.
Kein zivilrechtlicher Zugriff vor Ende der Strafverfolgung
Wie bei ähnlichen Fällen stehen die Behörden vor einer riesigen Datenmenge, deren Auswertung lange dauert. Ein Vergleich mit dem Fall Cyberbunker zeigt • dass sich der Prozess bereits vor dem Landgericht Trier befindet • während andere Verfahren noch laufend sind. Auch beim Bezahlportal LUL.to wurden diese Prinzipien offensichtlich. Die zivilrechtlichen Folgen richten sich erst nach dem Abschluss der strafrechtlichen Ermittlungen.
Vergleichbare Entwicklungen und Ausblick
Die Ermittlungen bleiben vielschichtig. Am Anfang Januar soll eine weitere Aktualisierung folgen und der Stand der Verfahren wird erneut geprüft. Die beteiligten Stellen tätig sein daran die relevanten Vergehen zu klären, während mögliche Ansprüche der Rechteinhaber nach Verurteilungen geprüft werden.
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