
Eine Warnung an alle Webmaster: Die Nutzung von Grafiken der Webseite clipartstation.com kann zu hohen Abmahnkosten führen. Ein Nutzer im Forum erhielt eine Zahlungsaufforderung in Höhe von 450 EUR vom bekannten Kölner Fotografen Robert Kneschke. Dieser behauptete, dass der Nutzer eine Kinderzeichnung ungerechtfertigt genutzt habe. Doch dieser Vorfall ist kein Einzelfall. Auch andere Webmaster wurden aufgrund der Verwendung von Grafiken von Clipartstation.com abgemahnt.
Clipartstation.com bietet angeblich kostenlose Grafiken an, doch tatsächlich kann es sich hierbei um Bilder handeln, deren Urheberrecht bei bekannten Fotografen wie Robert Kneschke liegt. Das gesamte Angebot der Webseite erscheint anonym, es gibt kein Impressum und auch die Verlinkungen zum Thema Datenschutz und Urheberrecht führen zu leeren Seiten. Die Domain steht bei GoDaddy und die Whois-Abfrage ergibt keine Informationen. Daher sollte man davon ausgehen, dass die Betreiber dieser Seite das Urheberrecht nicht allzu ernst nehmen und man bei Verwendung der Grafiken mit Abmahnungen rechnen muss.
Robert Kneschke ist ein bekannter Fotograf, der in der Vergangenheit öffentlich gemacht hat, dass er monatlich Umsätze von über 10.000 Euro generiert. Die Grafik "Kinder freuen sich über Ferien nach der Schule" ist auf der Online-Bilder-Agentur Adobe Stock zweifelsfrei als sein Werk zu erkennen.
Ein Webmaster, der eine Grundschul-Webseite betreut, hatte die Kinderzeichnung von clipartstation.com heruntergeladen, wurde aber auf die Verletzung des Urheberrechts aufmerksam gemacht und nahm das Bild sofort von der Webseite herunter. Das Bild kann man auf Adobe Stock für fünf Credits à 39,95 Euro erwerben. Doch Herr Kneschke forderte in seinem Schreiben an den Webmaster eine Summe von 450 Euro. Obwohl der Webmaster vermittelnd eine niedrigere Summe anbot, ließ sich Herr Kneschke nicht darauf ein.
Der Fotograf schaltet nach Ablauf der gesetzten Frist seinen Juristen Sebastian Deubelli ein, der großzügigerweise auf einen Zuschlag von weiteren 450 Euro verzichtet, wenn der Empfänger der Abmahnung fristgerecht zahlt.
Was sollten betroffene Webmaster tun? Es empfiehlt sich, umgehend einen Fachanwalt für IT- und Medienrecht einzuschalten. Eine Kanzlei, die sich in der Vergangenheit bereits mit ähnlichen Fällen auseinandergesetzt hat und sowohl Ahnung vom Paragrafendschungel als auch von der Technik des Internets hat, wäre hier die beste Wahl. Zwar ist die Investition in einen Anwalt teuer, aber es wird sich am Ende auszahlen.
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