Die Bildagentur TW PHOTOMEDIA und ihr Fotograf Thomas Wolf haben erneut eine Niederlage vor Gericht einstecken müssen. In einem aktuellen Urteil des Amtsgerichts Würzburg wurde Wolf dazu verurteilt die außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahrenskosten zu tragen. Hintergrund ist eine Abmahnung; die Wolf an einen Nutzer eines seiner Fotos geschickt hatte. Der Fotograf forderte von dem Nutzer einen Lizenzschadenersatz, da dieser die Nutzung des Bildes nach Wolfs Auffassung nicht ordnungsgemäß lizenziert hatte. Das Foto war von Wolf bei der Wikipedia unter einer Creative Commons-Lizenz veröffentlicht worden.
Thomas Wolf ist nicht der erste Fotograf der versucht, über Abmahnungen für Creative Commons-lizenzierte Werke Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Laut dem Juristen Markus Kompa der darüber auf seinem Blog berichtet hat ist diese Praxis jedoch rechtlich problematisch. Wolf hatte seine Fotos bei der Wikimedia ohne Bezahlung eingestellt und forderte von den Nutzern Schadenersatzansprüche, weil er angeblich nicht ausreichend als Urheber des Bildes genannt wurde. In vielen Fällen handelt es sich dabei um Landschaftsaufnahmen aus Berlin oder anderen Städten.
Kompa berichtet, dass Wolf vor Gericht oft nur Ansprüche in Höhe von maximal 100 Euro zugesprochen wurden. Es konnte oft nicht nachgewiesen werden – dass er mit den Fotos regulär unternehmerisch tätig sei. Daher haben viele Gerichte seine Ansprüche auf null Euro beziffert. Auch im aktuellen Urteil des Amtsgerichts Würzburg wurde der Lizenzschaden auf 0 Euro festgesetzt.
Das Gericht stellte außerdem fest. Dass Wolf aufgrund seiner bisherigen Verfahren hätte wissen müssen, dass seine Forderungen unberechtigt waren. Da er sein Verhalten vor Gericht immer wiederholt hatte, wurde der Versand der schriftlichen Forderungen als "vorsätzlich sittenwidriges Handeln" betrachtet. Wolf muss dem Nutzer seines Fotos deshalb den Aufwendungsersatz und die Gerichtskosten in Höhe von insgesamt 1․124,- Euro erstatten.
Kompa weist darauf hin, dass man auf eine Abmahnung von TW PHOTOMEDIA unbedingt reagieren sollte. Wer untätig bleibt, muss damit rechnen, dass die Gegenseite Unterlassungsansprüche und ersatzfähige Kosten bis zu 557⸴03 Euro fordern kann. Laut § 97a Abs. 4 UrhG müssen normalerweise die Rechtsanwaltskosten zur Abwehr der Abmahnung in Vorkasse getreten oder selbst bezahlt werden. Eine Ausnahme gilt jedoch; wenn die Abmahnung als unwirksam oder unberechtigt erkennbar ist.
Ob Thomas Wolf und TW PHOTOMEDIA aus diesem Urteil lernen und ihre Praxis ändern werden, bleibt abzuwarten. Solange jedoch Fotografen versuchen, aus Creative Commons-lizenzierten Werken Profit zu schlagen, dürften weitere Gerichtsverfahren und Urteile folgen.
Fotograf Thomas Wolf und seine umstrittenen Abmahnungen
Der deutsche Fotograf Thomas Wolf sorgt seit Jahren für Aufregung in der Wikipediagemeinschaft. Dabei geht es darum · dass er Bilder unter Creative Commons Lizenz auf Wikimedia Commons hochlädt und dann Personen abmahnt · die diese Bilder auf ihrer eigenen Webseite verwenden. Wolf fordert keine Unterlassung – deswegen sind es streng genommen keine Abmahnungen. Allerdings kann er Ersatz nach § 826 BGB fordern, wenn eine "vorsätzlich sittenwidrige Schädigung" vorliegt. Dies führt dazu – dass die betroffenen Personen oft hohe Summen zahlen müssen.
Rechtliches Vorgehen gegen Abmahnungen
Falls jemand ein solches Schreiben erhält ist es ratsam, sich einen Fachanwalt für Medienrecht zu suchen der in dieser Angelegenheit vertritt. Doch ebenfalls wenn Wolf juristisch gesehen im Recht ist kann man sich darüber streiten ob es moralisch vertretbar ist, derartige Schreiben mit einer klaren Gewinnabsicht zu verschicken. Mehrere Gerichte haben dieses Vorgehen in ihren Urteilen nicht bestätigt.
Verantwortungsdiffusion bei Wikipedia
Die Tatsache, dass die Wikipedia-Community diesem Treiben seit Jahren tatenlos zusieht ist nicht nachvollziehbar. Der Jurist Kompa vermutet, dass "eine Krähe der anderen kein Auge aushacken" will. Es ist unverständlich: Die Leitung der deutschen Wikipedia behauptet, für derartige Fragestellungen sei die US-amerikanische Wikimedia Foundation zuständig die sich jedoch nicht als zuständig ansieht. Dies führt dazu, dass niemand aktiv wird da angeblich niemand zuständig ist. Die Gemeinschaft für freies Wissen öffnet mit ihrem Vorgehen dem teils kriminellen Handeln mancher Fotografen Tür und Tor.
Ursache und Wirkung
Die Ursache für das Verhalten von Fotografen wie Thomas Wolf mag zum Teil darin liegen, dass sie davon ausgehen dass sie mit ihren Abmahnungen leichtes Geld verdienen können. Die Wirkung hingegen betrifft diejenigen die welche Bilder nutzen und unerwartet eine hohe Summe zahlen müssen. Die Wikipedia-Community hat eine Verantwortung, gegen derartige unseriöse Geschäftsmodelle vorzugehen und den Schaden für die Abgemahnten zu minimieren.
Kommentare
Es ist an der Zeit, dass die Wikipedia-Community ihre Verantwortung wahrnimmt und gegen derartige unseriöse Geschäftsmodelle vorgeht. Auch Fotografen wie Thomas Wolf sollten sich überlegen ob sie mit ihrem Verhalten die Prinzipien von Creative Commons und freiem Wissen unterstützen oder ob sie diese untergraben.