
Seit zirka acht Wochen läuft ein Verfahren gegen den VPN-Anbieter OVPN. Mehrere Filmgesellschaften vermuteten eine Beteiligung von OVPN-Mitarbeitern oder eines Kunden beim P2P-Indexer The Pirate Bay. Aufgrund der IP-Adresse verlangte man die Auskunftserteilung, wer genau die betreffenden IP-Adressen genutzt hat.
OVPN muss vor Gericht keine Aussage machen
Anfangs gingen die Rechteinhaber gegen den schwedischen Internet-Anbieter Obenetwork vor. Die gaben den Fall aber an den VPN-Anbieter ab mit der Begründung, dass dies nicht ihre IP-Adresse sei. OVPN hatte sich stets auf den Standpunkt gestellt, man logge die Aktivität ihrer Nutzer nicht. Und deswegen könne man auch nicht sagen, welcher Kunde was während der fraglichen Tatzeit getan hat. Zwischenzeitlich sollte ein Experte die Anlagen des Anbieters überprüfen.
Letztlich hat die Rights Alliance genau das erreicht, was sie eigentlich nicht erreichen wollten. Sie schafften für Schweden einen Präzedenzfall. OVPN konnte nachweisen, dass es keine Schwachstellen in ihrem System gibt.
Quelle: @Tarnkappe
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