OVPN gewinnt vor Gericht - Keine Protokolle vorhanden!

Der schwedische VPN-Anbieter OVPN hat in einem Gerichtsverfahren gegen mehrere Filmgesellschaften ein wichtiges Urteil erzielt. Diese hatten den Verdacht geäußert, dass Mitarbeiter des Unternehmens oder einer ihrer Kunden den P2P-Indexer The Pirate Bay genutzt hatten. Aufgrund der IP-Adressen die damit in Verbindung gebracht wurden forderten die Rechteinhaber Auskunft darüber wer diese Adressen genutzt hatte.



OVPN konnte vor Gericht jedoch erfolgreich darauf verweisen. Dass Unternehmen keine Nutzeraktivitäten protokolliert. Deshalb könne man ebenfalls nicht sagen – welcher Kunde während der fraglichen Tatzeit was getan hat. Die Filmgesellschaften müssen nun Anwalts- und Gerichtskosten in Höhe von 10․380 Euro bezahlen und sogar die außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten von OVPN übernehmen.



Ein Präzedenzfall für Schweden


Das Gerichtsverfahren hat für Schweden einen Präzedenzfall geschaffen. OVPN konnte beweisen; dass es keine Schwachstellen im System gibt. Auch wurden keine Protokolle über das Nutzungsverhalten der User erstellt. OVPN-Geschäftsführer David Wibergh betonte, dass jeder Mensch das Recht auf eine private Kommunikation hat. Online-Kommunikation sollte ebendies privat sein wie eine Kommunikation zwischen zwei Menschen in einem Raum.



Keine Unterstützung für Straftaten


Allerdings stellt OVPN auch klar, dass das Unternehmen in keiner Weise die Nutzung des Dienstes zur Begehung von Straftaten unterstützt oder befürwortet. Dies sei in den Nutzungsbedingungen des Anbieters sehr deutlich festgehalten. Wer sich für weitere Details interessiert – kann ein Interview mit David Wibergh lesen.



Filmgesellschaften bleiben im Dunkeln


Die Kläger konnten letztendlich nicht feststellen, wer konkret für den Betrieb von The Pirate Bay verantwortlich ist. Die Antipiraterieorganisation Rights Alliance hat sich zu dem Urteil nicht geäußert. Es bleibt abzuwarten; ob sie Berufung einlegen werden. Doch für OVPN ist das Verfahren erfolgreich abgeschlossen. Das Unternehmen hat bewiesen; dass es keine Nutzeraktivitäten protokolliert und dadurch die Privatsphäre und Sicherheit seiner Kunden schützt.




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