BMI muss Twitter-Direct Messages offenlegen: Transparenzpflicht gewinnt

Am 26. August 2020 traf das Verwaltungsgericht Berlin eine Entscheidung in einer Grundsatzfrage. Das Bundesinnenministerium (BMI) muss Twitter-Direct Messages die betreffend den offiziellen Account des Ministeriums verschickt wurden, zur Wahrung der Transparenzpflicht öffentlich zugänglich machen. Dazu wurden Arne Semsrott, Journalist und Aktivist der "Open Knowledge Foundation" und das Internetportal "Frag den Staat" im September 2018 gegen das BMI aktiv.



Verweigerung der Einsicht in Twitter-Direct Messages


Im Mai 2018 forderte Semsrott die Herausgabe der Twitter-Direct Messages des BMI die zwischen 2014 und 2018 verschickt wurden. Er berief sich dabei auf die Grundlagen des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG), das einen voraussetzungslosen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen bei Behörden des Bundes schafft. Das BMI verweigerte jedoch die Einsicht mit der Begründung, dass die betreffenden Twitter-Direct Messages nicht aktenrelevant seien und dadurch nicht unter amtliche Informationen fielen.



Das BMI argumentierte in einem Schreiben vom 28. Mai 2018: Das Informationsfreiheitsgesetz keine "nichtveraktete Kommunikation" umfasse. In den Direktnachrichten habe man nur "flüchtige, häufig tagesaktuelle Informationen ausgetauscht". Die Twitter-Nachrichten seien eher mit SMS vergleichbar. Solche ausgetauschten Informationen würden erst aktenrelevant, wenn ihnen eine "besondere Bedeutung" zukäme und somit zum Bestandteil eines Verwaltungsvorgangs würden.



Amtliche Informationen sind unabhängig von Aktenrelevanz


Das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin verweist jedoch darauf. Dass Aktenrelevanz » auf die sich das BMI berief « nicht der entscheidende Aspekt sei. Vielmehr komme es auf das Vorliegen einer amtlichen Information an sich an. Die Form » in der die Information festgehalten werde « spiele keine Rolle. Es sei irrelevant, ob man die Informationen in einer Akte oder in Form von Twitter-Direct Messages, WhatsApp oder Facebook-Nachrichten gespeichert habe.



Frag den Staat zeigt sich zufrieden mit dem Ergebnis und verweist darauf, dass es in der Vergangenheit Usus gewesen sei, "dass geheime Absprachen etwa beim Lobbyismus zu Augustus Intelligence gar nicht erst in offiziellen Akten der Behörden landen und damit auf Anfragen nach dem IFG ebenfalls nicht herausgegeben werden". Das Urteil helfe, derartige Private-Kommunikationsflucht künftig unwahrscheinlicher zu machen.



Erleichterter Zugang zu amtlichen E-Mails?


Frag den Staat geht davon aus, dass das Urteil auch in Zukunft eine Erleichterung für gleichartige Anfragen darstelle. Unter Umständen könne es nun auch möglich werden, amtliche E-Mails anzufordern die Minister in ihrer offiziellen Funktion von ihren privaten E-Mail-Adressen verschicken.



Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und eine Berufung des Innenministeriums wäre möglich. In der nächsten Instanz würde dann das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg über den Fall entscheiden.




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