Beginn des Prozesses gegen Cyberbunker-Bande im Oktober vor Gericht in Trier

Im Herbst letzten Jahres schafften es Ermittler nach jahrelanger Arbeit, den Cyberbunker in Traben-Trarbach zu durchsuchen. Der Bulletproof-Hoster wurde als Versteck für kriminelle Aktivitäten genutzt. Im April 2020 erhob die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz Anklage gegen acht Verdächtige wegen des Vorwurfs der Bildung einer kriminellen Vereinigung und der Beihilfe zur Verbreitung illegaler Güter wie Drogen, Falschgeld und Kinderpornografie. Die Anklage wurde nun zugelassen und der Prozess beginnt bald vor dem Landgericht in Trier.



Wie das Landgericht (LG) Trier am 05.08.2020 in einer Pressemitteilung bekannt gab, hat die zweite Strafkammer des Gerichts die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz gegen acht Beschuldigte im Verfahren um den ?Cyberbunker? in Traben-Trarbach zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet (Beschl. v. 21. 07.2020, Az. 2a KLs 5 Js 30/15). Der Prozess soll planmäßig im Oktober vor dem Trierer Landgericht beginnen. In der Hauptverhandlung vor dem Landgericht sind Termine, in einem Zeitrahmen ab dem 19. Oktober 2020 bis zum 31. Dezember 2021, regelmäßig zweimal wöchentlich vorgesehen.



Cyberbunker gilt als Cybercrime-Schaltstelle


Das Rechenzentrum war gemäß den Ermittlungen die Schaltstelle, über die Kriminelle aus der ganzen Welt millionenschwere illegale Darknet-Geschäfte abgewickelt haben. Jürgen Brauer, Leiter der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz, gab damals an, über die Server sollen über eine halbe Million Fälle von Drogenhandel, Datenhehlerei in gut 500 Fällen, Falschgeld-Deals, Verbreitung von Kinderpornos sowie Computersabotage in mehr als einer Million Fälle, Mordaufträge und Cyberangriffe gelaufen sein.



Zwar hätten die Angeschuldigten, vier Niederländer, drei Deutsche und ein Bulgare, die Taten nicht selbst begangen, hätten sie jedoch durch die Server-Bereitstellung maßgeblich unterstützt und gefördert. Zudem wären ihnen die besonderen Aktivitäten bekannt gewesen. Immerhin warb der Cyberbunker damit, mit höchsten Sicherheitsstandards kriminelle Kunden vor dem Zugriff staatlicher Organe zu bewahren. Somit lautet die Anklage auf Beihilfe.



Hauptverdächtiger gibt sich ahnungslos



Als Hauptakteure im Cyberbunker-Fall gelten die beiden Niederländer, Sven Olav Von K. und Herman Johan Xennt. Er hat den Cyberbunker Ende 2013 von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) über eine Stiftung erworben, gleich nach dem Abzug des Militärs. Er traf auch alle geschäftlichen Entscheidungen. Jedoch gab er an, nichts von den Server-Inhalten gewusst zu haben. Eine deutsche Tatverdächtige war für die Buchhaltung und die Kontrolle des Zahlungsverkehrs mit den Kunden zuständig. Zudem angeklagt sind weiterhin zwei Niederländer, zwei Deutsche und ein Bulgare im Alter von 20 bis 60 Jahren. Diese Team-Mitglieder sorgten für die Abwicklung der Kundenaufträge in technischer Hinsicht und hielten die IT-Infrastruktur am Laufen.


Zuletzt aktualisiert am Uhr





Kommentare


Anzeige