
Das Bundeskriminalamt (BKA) hat eine Möglichkeit gefunden, auf verschlüsselte WhatsApp-Chats zuzugreifen, ohne den umstrittenen Staatstrojaner einsetzen zu müssen. Die Ermittler können über die Funktion WhatsApp Web in Echtzeit auf Text-, Sprach-, Bild- und Videonachrichten eines WhatsApp-Kontos zugreifen. Zudem können sie die Kontakte des Zielkontos ermitteln. Dies wurde durch Recherchen des WDR und des BR bekannt.
WhatsApp hat in der Vergangenheit mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung geworben um die Sicherheit und Privatsphäre der Nutzer zu schützen. Nachrichten, Fotos, Videos, Dokumente, Statusmeldungen und Anrufe sollen dadurch vor unbefugtem Zugriff geschützt sein. Sicherheitsbehörden hatten bisher bestätigt – dass sie nur durch den Einsatz des Staatstrojaners Zugriff auf verschlüsselte Chatnachrichten erhalten können.
WhatsApp Web erfordert Zugriff auf das Smartphone des Ziels
Dennoch hat das BKA-Referat "Informationstechnische Überwachung" herausgefunden, ebenso wie auf verschlüsselte WhatsApp-Chats zugegriffen werden kann. Dies wurde in einem internen Schreiben der Behörde enthüllt. Die Reguläre Funktion der WhatsApp-Web-Version ermöglicht dies. Voraussetzung ist jedoch; dass die Ermittler kurzzeitig Zugriff auf das entsperrte Mobiltelefon der Zielperson haben müssen. Erst durch das Scannen des QR-Codes der eine Synchronisation mit der WhatsApp-Browser-Version herstellt, können die Chats unbemerkt mitgelesen werden. Hierbei wird die Funktion "WhatsApp Web" genutzt die es ermöglicht, WhatsApp auf mehreren Endgeräten gleichzeitig zu verwenden.
Ermittlungsunterlagen enthalten erste Details
Erste Informationen über das WhatsApp-Überwachungsverfahren waren in den Unterlagen des Ermittlungsverfahrens des Generalbundesanwalts gegen den Terrorverdächtigen Magomed-Ali C. enthalten. C. soll gemeinsam mit dem Berliner Breitscheidplatz-Attentäter Anis Amri und einem französischen Extremisten Bombenanschläge geplant haben. Wegen Vorbereitung einer "schweren staatsgefährdenden Gewalttat" wurde Magomed-Ali C. vom Berliner Kammergericht zu fünf Jahren und vier Monaten Haft verurteilt.
Methode unpraktikabel für Ermittlungsverfahren
Die WhatsApp-Überwachungsmethode ist bisher nicht häufig zum Einsatz gekommen, da der Aufwand im Vergleich zu anderen Ermittlungsverfahren, bei denen eine Telekommunikationsüberwachung gemäß Paragraf 100a der Strafprozessordnung notwendig ist, hoch ist und als unpraktikabel betrachtet wird.
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