Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat nach einer Beschwerde von noyb und dem Juristen Max Schrems das Datenschutzabkommen "Privacy Shield" zwischen der Europäischen Union (EU) und den USA für ungültig erklärt. Der Grund dafür ist der fehlende umfassende Datenschutz innerhalb der USA, weswegen das Gericht den Transfer von Daten in die USA ablehnt.
Max Schrems setzt sich seit dem Jahr 2011 aktiv für weiterhin Datenschutz bei sozialen Netzwerken ein und hatte 16 Anzeigen bei der irischen Datenschutzbehörde wegen Facebooks Geschäftspraktiken eingereicht. Das heutige Urteil des EuGHs ist das vorläufige Ergebnis von Schrems' Engagement.
Kein Transfer von Daten von EU-Bürgern in die USA
Der EuGH erlaubt grundsätzlich weiterhin den Transfer von Daten von EU-Bürgern in die USA gleichwohl nur dann, wenn innerhalb der USA ein gleichwertiges Niveau bezüglich der Qualität des Datenschutzes vorliegt. Nach dem Urteil des Gerichts ist das jedoch nicht der Fall. Schrems hatte Beschwerde eingereicht, weil Facebook Daten an ihre Server in den USA überträgt und diese Informationen mit US-Behörden und Geheimdiensten teilt. Dagegen können Nutzer nichts unternehmen. Das Gericht entschied, dass die Offenlegung von Daten durch Facebook gegen die EU-Anforderungen an den Datenschutz verstößt.
Tech-Unternehmen in den USA müssen sich neu orientieren
Das Urteil betrifft nicht nur Facebook, allerdings alle Tech-Unternehmen in den USA. Die Auswertung von Daten von europäischen Anwendern muss deshalb innerhalb der EU stattfinden. Da das Datenschutzabkommen "Privacy Shield" nun nicht mehr besteht, müssen alle Daten innerhalb der EU bleiben oder die USA müssten ihren eigenen Datenschutz an europäische Standards anpassen. Letzteres wird jedoch schwierig.
Schlag gegen Facebook & Co.
Schrems sieht das Urteil als "totalen Schlag gegen Facebook und die irische Datenschutzbehörde DPC" die diese Praxis nicht unterbunden hat. Der EuGH ist Schrems in allen Aspekten gefolgt. Eine Überwachungsreform sei entscheidend für die Geschäftsinteressen von Silicon Valley. Das Urteil ist nicht die Ursache für eine Beschränkung der Datenübermittlung, sondern die Folge der US-amerikanischen Überwachungsgesetze. Der Gerichtshof spreche dadurch das Unvermeidliche aus.
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