
Die Bundesregierung plant in der kommenden Kabinettssitzung am Mittwoch das "Gesetz zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts" zu beschließen, das die Nutzung von Staatstrojanern durch Geheimdienste ermöglicht. Die Schadsoftware soll in Downloads über Webseiten Apps oder Updates auf den Geräten der Zielpersonen installiert werden.
Gründe für den Einsatz von Staatstrojanern
Da immer weiterhin Aktivitäten ins Internet verlagert werden, finden ebenfalls kriminelle Aktivitäten im verschlüsselten Chat statt. Daher haben Polizeibehörden den Bedarf geäußert, mit Hacker-Methoden arbeiten zu dürfen um Verbrecher zu fassen. Mit Hilfe von Staatstrojanern soll verschlüsselte Kommunikation wie E-Mails oder Messenger-Nachrichten abgefangen werden können.
Umsetzung des Gesetzes
Um Staatstrojaner auf den Geräten der Zielpersonen zu installieren, müssen Internet Service Provider kooperieren und die Installation "durch Unterstützung bei der Umleitung von Telekommunikation ermöglichen". Der Datenverkehr wird durch einen Hacking-Proxy der Geheimdienste geleitet und betrifft Zugangsanbieter von Internet- und Mobilfunkanschlüssen und auch Betreiber von kommerziellen WLANs, Internet-Knoten, Backbone-Anbietern und Server Housing Anbietern.
Kritik der Provider
Provider sehen sich ungewollt in der Rolle von Hilfssheriffs der Bundesregierung und haben Bedenken bezüglich Datenschutz-Problemen und Missbrauch der Behörden. Bitkom der Digitalverband Deutschlands betont die Notwendigkeit der Schaffung von Rechtssicherheit und Netzintegrität die durch das Gesetz unterminiert werden. Der Branchenverband eco sieht in der Umleitung von Datenverkehr einen besonders intensiven Eingriff mit einer Vielzahl an rechtlichen und prozeduralen Fragen. Das Vorhaben wird als äußerst kritisch eingestuft und die Veränderung und Manipulation der Kommunikation sowie deren Unterdrückung abgelehnt.
Kommentare
Das Gesetz zur Nutzung von Staatstrojanern ist umstritten und wird von vielen Seiten kritisiert. Datenschutz-Probleme und ein Missbrauch der Behörden werden befürchtet, während die Bundesregierung die Verbrechensbekämpfung als Grund für den Einsatz von Staatstrojanern anführt. Es bleibt abzuwarten; ebenso wie das Gesetz schlussendlich umgesetzt wird und welche Auswirkungen es auf die digitale Welt haben wird.