Bundeskartellamt: Smart-TVs verstoßen gegen die DSGVO
In einer Sektorenanalyse zu Smart-TVs kritisiert das Bundeskartellamt die unzureichende IT-Sicherheit und Datenschutzverstöße.
Die in Deutschland aktiven Hersteller von Smart-TVs verstoßen mit ihren Datenschutzbestimmungen fast durchgehend gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Zu diesem Schluss kommt das Bundeskartellamt im Abschlussbericht seiner Sektoruntersuchung zu Smart-TVs. Die internetfähigen Geräte bieten demnach nicht nur vielfältige Möglichkeiten zur Erfassung persönlicher und intimer Daten - etwa das Fernsehverhalten, die App-Nutzung, das Surf- und Klickverhalten oder den Klang der Stimme, sondern machen diese kaum transparent.
Für Verbraucher sei kaum nachvollziehbar, von wem welche Daten verarbeitet würden. Vor dem Kauf könnten sie sich nicht oder nur mit großem Aufwand über die Datenschutzbestimmungen informieren, heißt es in der Studie. Zwar sei es in den meisten Fällen möglich, die Verwendung der gesammelten Daten für personalisierte Werbung über entsprechende Einstellungen zu verhindern, in der Praxis wüssten jedoch viele Nutzer nicht, wie das funktioniert, betont das Bundeskartellamt.
Auch um die Sicherheit der Smart-TVs sei es schlecht bestellt: "Bei etlichen Herstellern ist nicht gesichert, dass der Sicherheitsstandard der Geräte auch in den Jahren nach dem Kauf durch Software-Aktualisierungen (Updates) aufrechterhalten wird. Kein Unternehmen macht verbindliche Angaben dazu, wie lange seine Produkte mit Sicherheits-Updates versehen werden. Für die Verbraucher ist diese Information jedoch unerlässlich, um einschätzen zu können, wie lange sie das Gerät uneingeschränkt gefahrlos verwenden können," schreibt das Bundeskartellamt. Hier müsse der Gesetzgeber die Rechte der Verbraucher stärken.
Für die nun veröffentlichte Sektorenanalyse Smart-TVs befragte das Bundeskartellamt im vergangenen Jahr 32 Unternehmen sowie mehrere Marktteilnehmer und Experten. Das Bundeskartellamt sieht die Smart-TV-Branche stellvertretend für eine Vielzahl anderer technischer Geräte, bei denen sich die Frage rechtswidriger Datenverarbeitung - zum Beispiel aufgrund unfreiwilliger Einwilligungen - gleichermaßen stelle.
Quelle: Golem
Die in Deutschland aktiven Hersteller von Smart-TVs verstoßen mit ihren Datenschutzbestimmungen fast durchgehend gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Zu diesem Schluss kommt das Bundeskartellamt im Abschlussbericht seiner Sektoruntersuchung zu Smart-TVs. Die internetfähigen Geräte bieten demnach nicht nur vielfältige Möglichkeiten zur Erfassung persönlicher und intimer Daten - etwa das Fernsehverhalten, die App-Nutzung, das Surf- und Klickverhalten oder den Klang der Stimme, sondern machen diese kaum transparent.
Für Verbraucher sei kaum nachvollziehbar, von wem welche Daten verarbeitet würden. Vor dem Kauf könnten sie sich nicht oder nur mit großem Aufwand über die Datenschutzbestimmungen informieren, heißt es in der Studie. Zwar sei es in den meisten Fällen möglich, die Verwendung der gesammelten Daten für personalisierte Werbung über entsprechende Einstellungen zu verhindern, in der Praxis wüssten jedoch viele Nutzer nicht, wie das funktioniert, betont das Bundeskartellamt.
Auch um die Sicherheit der Smart-TVs sei es schlecht bestellt: "Bei etlichen Herstellern ist nicht gesichert, dass der Sicherheitsstandard der Geräte auch in den Jahren nach dem Kauf durch Software-Aktualisierungen (Updates) aufrechterhalten wird. Kein Unternehmen macht verbindliche Angaben dazu, wie lange seine Produkte mit Sicherheits-Updates versehen werden. Für die Verbraucher ist diese Information jedoch unerlässlich, um einschätzen zu können, wie lange sie das Gerät uneingeschränkt gefahrlos verwenden können," schreibt das Bundeskartellamt. Hier müsse der Gesetzgeber die Rechte der Verbraucher stärken.
Für die nun veröffentlichte Sektorenanalyse Smart-TVs befragte das Bundeskartellamt im vergangenen Jahr 32 Unternehmen sowie mehrere Marktteilnehmer und Experten. Das Bundeskartellamt sieht die Smart-TV-Branche stellvertretend für eine Vielzahl anderer technischer Geräte, bei denen sich die Frage rechtswidriger Datenverarbeitung - zum Beispiel aufgrund unfreiwilliger Einwilligungen - gleichermaßen stelle.
Quelle: Golem
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