Die deutsche Regierung plant, den Einsatz von Staatstrojanern auf Geheimdienste auszuweiten. Das bedeutet, dass der Bundesnachrichtendienst das Militärische Abschirmdienst und die 16 Landesämter für Verfassungsschutz künftig das Recht haben werden die Geräte von Zielpersonen mit Schadsoftware zu infizieren. Der Trojaner ermöglicht als Mittel der sogenannten Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ), laufende Kommunikationen bereits vor der Verschlüsselung abzugreifen. Bislang nutzen diese Möglichkeiten nur die Polizei und der Zoll zur Aufklärung von Straftaten. Doch nun soll der Weg frei sein für Geheimdienste um ebenfalls verschlüsselte Kommunikation per Messenger ebenso wie WhatsApp und Telegram einsehen zu können.
Kritik aus der Gesellschaft
Die Erweiterung der Zuständigkeiten der Geheimdienste sorgt für Kritik aus der Gesellschaft. Die Internetwirtschaft; Zivilgesellschaft und Opposition drohen mit Verfassungsbeschwerden. Linus Neumann » der Sprecher des Chaos Computer Clubs « kritisiert. Dass Hürden zur Verwendung der Quellen-TKÜ immer niedriger gesetzt werden und dass es nun keine richterliche und öffentliche Kontrolle bei der Verwendung der Staatstrojaner durch Geheimdienste geben wird. Auch Bijan Moini Jurist bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte warnt vor den neuen Regelungen und kündigt Klagen gegen diese an.
Auch Vertreter der Journalistenorganisation "Reporter ohne Grenzen" kritisieren den neuen Gesetzentwurf. Sie betonen: Die Bundesregierung keine Begründung für die Einführung von Staatstrojanern vorgelegt hat und fordern die Regierung auf, den Gesetzentwurf zu überarbeiten und den journalistischen Quellenschutz im digitalen Raum sicherzustellen.
Elke Steven, Geschäftsführerin bei Digitale Gesellschaft e.V., hält den Einsatz von Trojanern für gefährlich, da dies das IT-Sicherheitssystem untergraben kann. Sie weist auch darauf hin · dass erkannte Sicherheitslücken sofort geschlossen werden müssen · und dass solche Instrumente nichts in den Händen der quasi unkontrollierbaren Geheimdienste haben sollten.
Einigung der großen Koalition
Die Pläne für die Erweiterung der Zuständigkeiten für Geheimdienste wurden bereits Anfang Juni von der großen Koalition beschlossen. Der aktuelle Regierungsentwurf reformiert neben dem Gesetz für den Bundesverfassungsschutz noch weitere sechs Gesetze und eine Verordnung. Die Stimmen der Kritik werden immer lauter und es bleibt abzuwarten ob die Regierung auf die Forderungen der Internetwirtschaft Zivilgesellschaft und Opposition eingehen wird und den Gesetzentwurf überarbeiten wird.
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