Neue Befugnisse für Verfassungsschutz - Online-Durchsuchung abgelehnt

Neues Verfassungsschutzgesetz kommt ohne Online-Durchsuchung

Die Große Koalition hat sich auf eine Reform des Verfassungsschutzgesetzes geeinigt die jedoch ohne die umstrittene Online-Durchsuchung auskommt. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) gab an, dass auf Drängen der SPD auf eine Online-Durchsuchung von Festplatten und Computern verzichtet wurde. Die Reform soll im Juli ins Kabinett eingebracht werden und bis zum Jahresende durchs Parlament gehen.



Quellen-TKÜ ermöglicht Überwachung von Extremisten


Die Reform sieht die Einführung der Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) vor die es dem Verfassungsschutz erlaubt, verschlüsselte Kommunikation per Messenger und Internet-Telefonate zu überwachen. Für die Durchführung der Maßnahmen muss das Gerät des Betroffenen mit Schadsoftware genannt Staatstrojaner infiziert werden. Die Überwachung von Extremisten soll so ermöglicht werden. Experten kritisieren jedoch, dass die IT-Sicherheit durch den Einsatz von Staatstrojanern allgemein untergraben wird.



Kritik an geplanter Reform trotz Verzicht auf Online-Durchsuchung


Reporter ohne Grenzen begrüßt den Verzicht der Großen Koalition auf die Online-Durchsuchung, da dies das Redaktionsgeheimnis und die Pressefreiheit in Deutschland beeinträchtigt hätte. Konstantin von Notz von den Grünen mahnt jedoch, dass strukturelle Probleme strukturelle Lösungen erfordern und dass die Bundesregierung weiterhin an verfassungswidrigen Befugniserweiterungen festhält.




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Kommentare

Die Reform des Verfassungsschutzgesetzes ermöglicht durch die Einführung der Quellen-TKÜ die Überwachung von verschlüsselter Kommunikation durch den Einsatz von Staatstrojanern. Die umstrittene Online-Durchsuchung wurde jedoch auf Drängen der SPD abgelehnt. Trotz des Verzichts gibt es Kritik an der geplanten Reform da sie strukturelle Probleme nicht angehe.


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