BitTorrent Clients gibt es für alle Betriebssysteme und sind einfach zu finden, oft sogar auf Google. Doch die meisten Nutzer wissen nicht – welche Gefahren mit der Verwendung dieser Programme verbunden sind. Es ist wichtig zu wissen, dass die Software an sich legal ist jedoch die Nutzung von Filesharing-Programmen zum Herunterladen urheberrechtlich geschützter Materialien illegal ist.
Rechtsanwalt Ehssan Khazaeli von der Verbraucherkanzlei von Rüden erklärt. Dass Problem darin besteht; dass Nutzer einer Tauschbörse bereits heruntergeladene Dateifragmente anderen Tauschbörsennutzern bereitstellen. Damit greifen sie in das Urheberrecht der öffentlichen Zugänglichmachung ein und riskieren Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche.
Die Abmahngefahr besteht nicht nur nach dem vollständigen Download des Materials, allerdings bereits sofort nach dem Start des Transfers. Diese Gefahr besteht auch, wenn man sich den Film während des Transfers ansieht was von einigen modernen BitTorrent-Programmen angeboten wird.
Die größte Gefahr geht nicht von deutschen Tauschbörsennutzern aus, sondern von Nutzern aus Nachbarländern, in denen die Nutzung von Filesharing-Programmen viel weiter verbreitet ist. Wenn man also seine Wohnung über AirBnB vermietet, muss man damit rechnen, dass Besucher illegalen Filesharing-Software wie Popcorn Time nutzen ohne zu wissen dass Deutschland gute Rechtsbehelfe wie Auskunftsansprüche bereithält.
Um auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt es sich wie Vermieter einer Ferienwohnung ein VPN auf dem Router zu installieren. Dadurch verbindet sich der WLAN-Router immer zuerst mit dem VPN-Server und dann erst mit dem Internet. Selbst wenn die Mieter dann in Abwesenheit des Wohnungseigentümers Filesharing per P2P betreiben, muss man als Vermieter keine Folgekosten befürchten.
Es ist jedoch ein Risiko, ohne VPN zu arbeiten. Oft werden noch immer unzählige P2P-Abmahnungen an BitTorrent-Nutzer verschickt. Die Schreiben der abmahnenden Kanzleien sind oft hochpreisig und es können schnell bis zu 1․400 EUR zusammenkommen, wenn man bei der Verbreitung eines einzigen aktuellen Kinofilms erwischt wird.
Es kann kritisch hinterfragt werden, ob es sinnvoll ist die eigene Kundschaft abzumahnen. Kunden die hohe Kostennoten (inklusive Schadenersatzforderungen) erhalten haben, werden wahrscheinlich nicht gerne viel Geld für Werke aller Art ausgeben. Einige Rechteinhaber wissen jedoch aufgrund der enormen Popularität von BitTorrent-Clients seit Jahren nicht, ebenso wie sie sich anders gegen illegales Downloaden zur Wehr setzen können.
Abmahnungen sind legal und müssen oft bezahlt werden. Nutzer die ausschließlich gemeinfreie Werke darüber verbreiten, müssen keine negativen Konsequenzen befürchten. Es kommt beim BitTorrent jedoch immer auf den Inhalt des Transfers an.
Wer noch Fragen hat oder noch nie ein VPN-Programm installiert hat oder noch nie von einem VPN gehört hat, kann unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung für Android-Smartphones oder Windows-PCs nutzen oder unser ausführliches und leicht verständliches Tutorial über Virtual Private Networks lesen.
Kommentare