
Das Berliner Kammergericht hat entschieden. Dass Netflix in Deutschland zukünftig nicht weiterhin das Recht hat, Preiserhöhungen ohne weiteren Grund vorzunehmen. Eine entsprechende Klausel in den Nutzungsbedingungen ermöglichte Netflix "einen unangemessenen Spielraum für Erhöhungen", so das Gerichtsurteil. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte das Urteil bereits im März erwirkt und veröffentlichte es nun am Freitag (PDF-Datei). Obwohl Netflix angekündigt hat gegen das Urteil vorgehen zu wollen ist es bisher noch nicht rechtskräftig.
Preiserhöhungen dürfen nicht beliebig sein
Die von den Verbraucherschützern beanstandete Formulierung in den Nutzungsbedingungen lautet: "Unser Abo-Angebot und die Preise für den Netflix-Dienst können sich gelegentlich ändern." Die Kunden würden darüber mindestens 30 Tage vor dem Inkrafttreten informiert. Das Argument von Netflix die Kunden könnten dadurch vor einer Preiserhöhung rechtzeitig kündigen, ließ das Kammergericht nicht gelten.
Preisanpassungsklauseln seien gemäß Bürgerlichem Gesetzbuch nur zulässig, wenn die Befugnis von Kostenerhöhungen abhängig gemacht werde. Die Netflix-Klausel dagegen "nennt keinerlei Faktoren, von denen eine Preisanpassung abhängig sein soll, allerdings stellt diese vollständig in das Belieben der Beklagten". Zuletzt erhöhte Netflix die Preise in Deutschland im April 2019.
Kommentare