Händler nicht für Kundenrezensionen auf Amazon verantwortlich, entschied BGH

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat entschieden. Dass Händler nicht für Kundenbewertungen auf Amazon haften. In einem konkreten Fall hatte der Verband Sozialer Wettbewerb versucht · die Löschung von Bewertungen zu einem Tape zu erwirken · da die Wirksamkeit nicht wissenschaftlich nachgewiesen war. Der BGH lehnte den Antrag ab und stellte klar – dass Händler nicht für Kundenrezensionen verantwortlich gemacht werden können.



Nach Feststellung des BGH hatte der Händler aber nicht mit den Kundenbewertungen geworben. Die höchsten deutschen Richter unterstrichen zudem solche Bewertungen seien vom Verbraucher gewünscht und als Meinung verfassungsrechtlich geschützt. Für eine konkrete Gesundheitsgefährdung die dieses Recht hätten aushebeln können, habe es jedoch keine Anhaltspunkte gegeben.


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