Grüne Zweifel an EU-Urheberrechtsreform durch Gutachten verstärkt

Grünen-Gutachten schürt Zweifel an EU-Urheberrechtsreform

Eine kürzlich veröffentlichte Studie der Grünen Partei im Bundestag erhöht die Skepsis gegenüber der EU-Urheberrechtsrichtlinie. Das Gutachten hebt hervor; dass es problematisch sei. Dass Online-Plattformen eine Genehmigung von bestimmten Rechteinhabern benötigen um deren Inhalte öffentlich zu machen. Der Rechtsprofessor Gerald Spindler erklärte in Berlin, dass Provider zunächst alle Inhalte durchsuchen müssten um herauszufinden welche Lizenzen benötigt werden. Dies würde zu einer allgemeinen Kontrolle führen.



Die EU-Staaten hatten der Copyright-Reform im April 2019 mehrheitlich zugestimmt. Sie soll das veraltete Urheberrecht in der EU ans digitale Zeitalter anpassen und Urhebern für ihre Inhalte im Netz eine bessere Vergütung sichern. In vielen EU-Ländern, darunter ebenfalls Deutschland, gab es dagegen große Proteste.


"Bundesregierung in der Pflicht"


Der in dem Gutachten kritisierte Aspekt steht in Artikel 17 der Richtlinie. Der Artikel war in der Vergangenheit Anstoß für große Proteste wegen einer anderen Passage gewesen, in der es um Uploadfilter geht.


Die Grünen-Fraktion im Bundestag hatte das Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Die Sprecherin für Netzpolitik der Fraktion, Tabea Rößner, sagte die Bundesregierung stehe jetzt in der Pflicht die Ergebnisse des Gutachtens juristisch zu bewerten.


Die EU-Richtlinie (DSM-RL) muss bis Sommer 2021 in nationales Recht umgesetzt sein. Polen reichte zugleich im Mai 2019 Klage gegen die Richtlinie vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg ein. So mancher Vorschlag in Deutschland erregt Diskussionen.


Zuletzt aktualisiert am Uhr



Kommentare


Anzeige