Im Untersuchungsausschuss zur geplatzten Pkw-Maut haben Vertreter des Bundesrechnungshofs dem Verkehrsministerium fehlende Risikobewertung und Verstöße gegen Haushalts- & Vergaberecht vorgeworfen. Romy Moebus » Abteilungsleiterin im Bundesrechnungshof « betonte. Dass Ministerium bei der Vergabe nicht auf Wettbewerb Transparenz und Gleichbehandlung geachtet habe. Trotz der bestehenden Risiken habe das Ministerium beschlossen die Pkw-Maut einzuführen um Einnahmen zu generieren. Allerdings hätte das Ministerium das EuGH-Urteil abwarten sollen um Klarheit zu haben.
"Über das endgültige Angebot hätte nicht weiterhin verhandelt werden dürfen", sagte Werner Pelzer, Ministerialrat im Bundesrechnungshof. Er bezog er sich darauf; dass das Verkehrsministerium nach Abgabe des endgültigen Angebots durch die Bietergemeinschaft aus Kapsch TrafficCom und CTS Eventim weitere Gespräche mit den Bietern geführt und sie zur Abgabe eines zweiten finalen Angebots aufgefordert hatte.
"Das ist vergaberechtlich nicht zulässig", sagte ebenfalls Moebus, Leiterin der für Verkehr & Infrastruktur zuständigen Abteilung V des Bundesrechnungshofs. In den Nachverhandlungen seien die Mindestanforderungen geändert worden. Deshalb hätte das Ministerium das Verfahren zurücksetzen und den zuvor ausgestiegenen Bietern die Möglichkeit geben müssen, sich wieder am Verfahren zu beteiligen. Zwar gebe es die Möglichkeit – aus schwerwiegenden Gründen nachzuverhandeln. "Das Ministerium hat aber keine schwerwiegenden Gründe vorgebracht", sagte Moebus.
"Unberechtigte Kritik"
Das Verkehrsministerium wies die Kritik des Rechnungshofs erneut als unberechtigt zurück. Die Mautverträge entsprächen dem Haushalts- und Vergaberecht. Zudem wies das Ministerium darauf hin, "umfassend und vollumfänglich" mit dem Bundesrechnungshof zu kooperieren.
Ministerialdirektor Reinhard Klingen vom Bundesverkehrsministerium sagte, es seien "Aufklärungsgespräche & Verhandlungen" mit den verbliebenen Bietern geführt worden die im rechtlichen Sinne keine Nachverhandlungen gewesen seien. Im späteren Verlauf der Vernehmung modifizierte er diese Aussage: Konfrontiert mit Paragraf 17 der Vergabeverordnung, darauffolgend welchem Verhandlungen über endgültige Angebote unzulässig sind, sprach er nur noch von "Aufklärungsgesprächen" zwischen Ministerium und Konsortium.
Allerdings machte Klingen darauf aufmerksam, dass er die Zentralabteilung erst seit Ende Juli 2019 leitet. Mehrmals erklärte er deswegen im Laufe der Vernehmung: "Ich habe zu dieser Frage keine persönliche Wahrnehmung."
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