Deutsche Telekom: Stream On verliert Video-Drosselung und erhält EU-Roaming

Die Deutsche Telekom reagiert auf eine Gerichtsentscheidung und passt die Stream-On-Option für Mobilfunkkunden an. Es wird keine Bandbreitenbegrenzung mehr für Videos geben und EU-Roaming wird aktiviert.
Die Deutsche Telekom bessert das Produkt Stream On nach. Der Grund dafür ist eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Nordrhein-Westfalen von Mitte Juli 2019. Das Gericht hatte entschieden, dass das Produkt Stream On in mehreren Punkten gegen geltende Gesetze verstößt. Wenn das Produkt nicht geändert werde, drohe ein Vertriebsverbot. Mit der Änderung von Stream On will die Telekom dies abwenden.
Die Bundesnetzagentur hatte der Telekom vorgeworfen, mit Stream On gegen geltende Gesetze zu verstoßen. Gerichte haben die die Sichtweise der Aufsichtsbehörde bestätigt. Im Zuge des Rechtsstreits hatte die Telekom damit gedroht, Stream On ganz vom Markt zu nehmen. Dazu kommt es aber doch nicht.
In einer knappen Mitteilung erklärt die Telekom, dass der Anbieter das "Stream-On-Angebot den Vorgaben der Bundesnetzagentur anpassen" werde. In der zweiten Augustwoche werde in einem ersten Schritt "die Bandbreitenoptimierung aufgehoben". Ab Anfang September 2019 werde es dann möglich sein, das "Stream-On-Angebot auch innerhalb der EU-Länder" zu nutzen. Dabei verspricht die Telekom, "dass es nicht zu Preiserhöhungen für die Stream-On-Optionen kommen" werde.
In dem Streit ging es darum, ob das Zero-Rating-Angebot der Telekom gegen die europäischen Vorgaben zur Netzneutralität und zum EU-weiten Roaming verstößt. Nach Ansicht der Bundesnetzagentur darf die Telekom die Übertragungsqualität der Videoinhalte in bestimmten Tarifen nicht drosseln. Zudem muss das Angebot auch innerhalb der EU zur Verfügung stehen. Das heißt, auch außerhalb Deutschlands darf der Datenverkehr zu bestimmten Anbietern nicht auf das Datenvolumen angerechnet werden.
In einem Bescheid vom Dezember 2017 hatte die Bundesnetzagentur die Auflagen erteilt. Dagegen reichte die Telekom am 31. Januar 2018 eine Klage beim Verwaltungsgericht ein. Obwohl es sich um ein Eilverfahren handelte, haben die Kölner Richter fast neun Monate für ihre Entscheidung gebraucht. Mit dem Spruch des Oberverwaltungsgerichts in Nordrhein-Westfalen ist das Eilverfahren durch alle möglichen Instanzen gegangen (Aktenzeichen 13 B 1734/18).
Die Deutsche Telekom hatte die kostenlose Zubuchoption Stream On im April 2017 angekündigt. Ausgewählte Musik- und Videodienste werden dabei nicht auf das reguläre Datenvolumen angerechnet. Allerdings wird die Datenübertragungsrate in bestimmten Tarifen reduziert. Außerdem gilt die Flatrate nicht im EU-Ausland, obwohl seit 2017 ein Roaming ohne Aufschlag vorgeschrieben ist.
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Quelle: Golem

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