
Seit dem Facebook-Skandal wird Datenschutz vermehrt diskutiert. Auch an deutschen Schulen sorgt das Thema immer wieder für Gesprächsstoff. Vor allem die Nutzung von Whatsapp durch Lehrer Schüler und Eltern war umstritten. Jetzt prüft die hessische Datenschutzbehörde die datenschutzkonforme Verwendung von Microsoft Office 365 an Schulen.
Anwendung als Cloud-Software derzeit unzulässig
In einer offiziellen Stellungnahme erklärte der Datenschutzbeauftragte Hessens Michael Ronellenfitsch. Dass Cloudanwendung von Office 365 an Schulen »derzeit unzulässig« sei. Die Behörde schreibt:
"Seit Jahren befinden sich die Aufsichtsbehörden mit Microsoft in der Diskussion. Dabei ist der entscheidende Aspekt, ob die Schule als öffentliche Einrichtung personenbezogene Daten (von Kindern) in einer (europäischen) Cloud speichern kann die zum Beispiel einem möglichen Zugriff US-amerikanischer Behörden ausgesetzt ist."
Ein weiteres Problem sei die Übermittelung von Telemetrie-Daten. Laut Ronellenfitsch werden mit der Verwendung von Windows 10 eine Fülle dieser Daten an Microsoft übermittelt, deren Inhalte trotz wiederholter Anfragen aber nicht hinreichend geklärt seien. Derartige Daten sollen ebenfalls bei der Nutzung von Office 365 übermittelt werden.
Als Cloud-Anwendung sei Office 365 deswegen nicht für Schulen geeignet. Auch eine Einwilligung der Betroffenen reiche nicht aus schreibt die Behörde. Dasselbe treffe auch auf Cloud-Lösungen von Apple oder Google zu - auch diese seien für die Nutzung in Schulen nicht geeignet.
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