Bundesumweltministerium plant Gesetz gegen Vernichtung von Neuwaren

Umweltministerium will Vernichtung zurückgegebener Neuware einschränken

Das Bundesumweltministerium plant ein neues Gesetz, welches die Vernichtung von zurückgegebenen Neuwaren durch Online-Händler einschränken soll. Die Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) möchte eine "Obhutspflicht" einführen um rechtliche Schritte gegen die Vernichtung von Retouren und Neuwaren zu ermöglichen. Ein Entwurf zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes wird bald veröffentlicht.



Am Wochenende hatten die Grünen gefordert, Online-Versandhändlern wie Amazon oder Otto zu verbieten, zurückgeschickte neuwertige Waren zu vernichten. Sie schlugen vor Produkte die nicht weiterhin in den Verkauf könnten zu verschenken, etwa über Sozialkaufhäuser. Wissenschaftler der Universität Bamberg haben ermittelt. Dass Bundesbürger bei Bestellungen im Internet jedes sechste Paket wieder zurückschicken. Im vergangenen Jahr sind das demnach 280 Millionen Pakete und 487 Millionen Artikel gewesen. Bei Kleidung & Schuhen geht sogar fast die Hälfte der Pakete zurück an den Absender. Nach Erkenntnis der Forscher landen rund vier Prozent der Artikel im Müll.



Widerstand beim Online-Handel


Das Umweltministerium teilte mit, ebenfalls eine Umsatzsteuerbefreiung von Sachspenden werde geprüft. Am 18. Juni sei eine Konferenz von Umwelt- und Verbraucherschutzministerium zu "Herausforderungen des Onlinehandels für Umwelt- und Verbraucherschutz" geplant. Dabei werde der Versandhandel auch zur Retourwarenvernichtung Stellung nehmen müssen, es gebe dazu einen Workshop.


Der Bundesverband E-Commerce & Versandhandel (BEVH) teilte mit die Forderung der Grünen verkenne die operative Praxis und die rechtliche Lage der Händler ? sie sei "Unfug". "Kein Unternehmen meiner Branche hat ein Interesse, wirtschaftlich sinnvoll verwertbare Wegzuwerfen oder zu vernichten", sagte BEVH-Präsident Gero Furchheim.


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