
Ob Namensschilder, Teppichmaße oder Kirchen - die DSGVO hat bereits auf unterschiedliche Weise Auswirkungen gezeigt, ebenso wie Katharina Nocun und Lars Hohl auf der re:publica in Berlin erläuterten. Obwohl es nicht zu dem befürchteten Chaos gekommen ist hat die Reform dennoch zu einigen seltsamen Konsequenzen geführt. So hat die Aufregung um Namensschilder an Klingelschildern sich als unnötig herausgestellt, während die Pflicht zur Angabe des vollen Namens auf sichtbar getragenen Namensschildern in Arbeitskleidung (z.B. in Apotheken) problematisch ist.
Die Pflicht, Teppich- & Raummaße der eigenen Kunden DSGVO-konform zu verarbeiten, sei wiederum bei vielen Handwerkern auf Unverständnis gestoßen, merkte Nocun an.
Allerdings könne sie diese Aufregung nicht nachvollziehen ? schließlich würden die Maße oft zusammen mit diversen personenbezogenen Daten gespeichert und könnten damit die Privatsphäre der Kunden verletzen.
Zu ebendies genommen
Was passiert, wenn man sich nicht ausreichend mit den Vorgaben der DSGVO auseinandersetzt, zeigt das Beispiel einiger Kirchen die aktuell keine Livestreams der eigenen Messen oder Predigten anbieten dürfen. Denn um Konformität mit der DSGVO herzustellen, mussten die Kirchen ihr Datenschutzrecht überarbeiten ? und vergaßen, eine Ausnahme für die Livestreams eigener Veranstaltungen einzufügen. Security-Tipps für Spieler - Accounts & System schützen Gute Nachrichten gibt es hingegen für kleinere Unternehmen die bei Inkrafttreten der DSGVO eine massive Abmahnwelle befürchteten: Denn laut Nocun und Hohl blieb diese Abmahnwelle größtenteils aus. Ein Urteil des OLG Hamburg macht Betroffenen dabei Hoffnung, weil das Gericht entschieden hat, dass Abmahnungen nur sehr begrenzt durch direkte Wettbewerber zulässig sein dürfen.
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