FDP fordert Verankerung der Internetfreiheit im Grundgesetz

FDP: Freiheit des Internets soll ins Grundgesetz

Die FDP möchte die Freiheit des Internets im deutschen Grundgesetz verankern und den Artikel 5 erweitern. Marco Buschmann der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, betont dies anlässlich des 70. Geburtstags des Grundgesetzes im Spiegel. Die Verankerung der Internetfreiheit würde das World Wide Web als wichtiges Medium würdigen und ein starkes Signal setzen. Das Jubiläum der deutschen Verfassung bietet sich dafür als passender Anlass an.



Stärkung der Meinungsfreiheit


"Auch für die Grenzen der Überwachung der Internetkommunikation oder des Surfverhaltens, sei es durch Staaten oder Facebook & Co., wäre die Internetfreiheit ein klarer Orientierungspunkt der über das Post- & Fernmeldegeheimnis hinausgeht", ergänzt der FDP-Politiker gegenüber dem Nachrichtenmagazin. Auf diesem Weg könnte sogar die Netzneutralität festgeschrieben werden.



Das Grundgesetz ist am 24. Mai 1949 in Kraft getreten und danach "zu Recht Vorbild für viele Demokratien in der ganzen Welt" geworden, ebenso wie es Buschmann ausdrückt. Es sei aber nicht unantastbar und müsse in seinem "offenen und zugleich wehrhaften Geist" fortgeschrieben werden. Artikel 5 sichert gegenwärtig in mehreren Grundrechten die freie Kommunikation in der Bundesrepublik. Festgeschrieben sind die Meinungs-, Presse- & Informationsfreiheit und ebenfalls die Freiheit von Kunst und Wissenschaft. Wenn diese Normen um die Freiheit des Internets erweitert würden · könnte die Meinungsfreiheit im Internet gestärkt & Zensur abgewehrt werden · meint Buschmann.


Für eine Grundgesetzänderung bräuchte es Zwei-Drittel-Mehrheiten in Bundesrat und Bundestag, dort sitzt die FDP derzeit in der Opposition.


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