Telekom: Stream On verstößt laut Gericht gegen Netzneutralität

Telekoms Stream-On-Dienst verstößt laut Gerichtsentscheid gegen die Vorgaben der Netzneutralität. Das Zero-Rating-Angebot der Telekom missachtet außerdem geltendes Roaming-Recht innerhalb der EU, die Zustimmung der Kunden spielt dabei keine Rolle.
Die Bundesnetzagentur hatte die Auflagen in einem Bescheid vom Dezember 2017 erteilt. Dagegen hatte die Telekom am 31. Januar 2018 eine Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht. Zwar legte die Telekom gegen die Auflagen auch Widerspruch bei der Bonner Regulierungsbehörde ein. Doch da dieser Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hatte, war das Unternehmen parallel per Eilverfahren gegen den Bescheid vorgegangen.
Das Gericht begründete seine Ablehnung damit, dass der Grundsatz der Netzneutralität die Telekom verpflichte, "den gesamten Verkehr bei der Erbringung von Internetzugangsdiensten gleichzubehandeln". Die Drosselung der Übertragungsgeschwindigkeit für Streaming-Dienste verstoße gegen diesen Grundsatz. Diese Drosselung stehe dabei nicht zur Disposition des Kunden, so dass es unerheblich sei, ob dieser durch Vertragsabschluss "freiwillig" die Drosselung akzeptiere.
Unzulässig sei zudem der Wegfall des Zero-Rating im Ausland. Denn für Roaming-Dienste im europäischen Ausland dürften keine zusätzlichen Entgelte im Vergleich mit den inländischen Endkundenpreisen verlangt werden. "Dadurch, dass die Telekom eine Anrechnung der gestreamten Datenmengen auf das jeweilige Datenvolumen nur bei einer Inlandsnutzung ausschließe, werde sie diesen Anforderungen nicht gerecht", teilte das Gericht mit.
Die Telekom kann gegen die Entscheidung Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster einlegen. Diese Beschwerde habe keine aufschiebende Wirkung für die Umsetzung der Auflagen, sagte ein Sprecher des Verwaltungsgerichts Köln auf Anfrage von Golem.de. Es liege wie bisher im Ermessen der Bundesnetzagentur, während des laufenden Gerichtsverfahrens den Vollzug ihres Bescheids auszusetzen. Die Telekom hatte bereits damit gedroht, das Angebot aus Kostengründen einzustellen. Mehr als eine Million Kunden nutzten im vergangenen Frühjahr bereits den Dienst.
Die Bundesnetzagentur zeigte sich nach Angaben eines Sprechers erfreut darüber, dass das Verwaltungsgericht Köln deren Position bestätigt habe. Die Behörde werde nun den Beschluss prüfen und anschließend über das weitere Vorgehen entscheiden.

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