Bundesfinanzminister Olaf Scholz hat sich für eine weltweite Sondersteuer für Digitalkonzerne ausgesprochen. Als Alternative zu nationalen Einzelbesteuerungen fordert er einen weltweit gültigen Mindeststeuersatz. Die Diskussion um eine solche Sondersteuer hatte zuletzt wieder an Fahrt aufgenommen.
Aus der Digitalisierung ergebe sich »ein Problem, das wir aus der Globalisierung kennen und dem wir zu begegnen versuchen: der Verlagerung von Gewinnen in steuergünstige Orte«, so Scholz. Um dem entgegenzuwirken und die »Verlagerung von Einkünften in Steueroasen« zu unterbinden, schlägt der Minister die Einführung des besagten Mindeststeuersatzes vor.
Wie hoch dieser Mindessteuersatz sein soll bleibt offen. Eine Diskussion darüber wäre aufgrund der unterschiedlichen Meinungen zur Digitalsteuer innerhalb der EU allerdings ohnehin vorprogrammiert.
Originalmeldung, 06․09․2018: Kommt die Drei-Prozent-Sondersteuer für Digitalkonzerne? In Deutschland gilt das derzeit keineswegs als sicher. Denn wie Heise berichtet ist im Bundesfinanzministerium um Minister Olaf Scholz (SPD) derzeit noch keine konkrete Entscheidung gefallen.
Erst kürzlich hatte die Bild-Zeitung berichtet. Dass Ministerium laut einem internen Papier die »Dämonisierung der großen Digitalunternehmen« nicht für zielführend halte. Man befürchte außerdem »große Nachteile« für das Exportland Deutschland.
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Im Wahlkampf hatte die SPD die Einführung einer Sondersteuer für Digitalkonzerne noch versprochen. Die EU-Kommission hatte in diesem Zusammenhang einen Vorschlag für eine Besteuerung von drei Prozent für Unternehmen mit einem weltweiten Jahresumsatz von mindestens 750 Millionen Euro und einem Online-Umsatz von 50 Millionen Euro unterbreitet.
Allerdings hatten Olaf Scholz und Angela Merkel diese Pläne bereits dahingehend kritisiert, dass man die Benachteiligung deutscher Unternehmen im Ausland fürchte. Daher rührt vermutlich ebenfalls die Aussage aus dem von der Bild-Zeitung zitierten Papier.
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In einer Stellungnahme (via Zeit Online) bezeichnete ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums den Bericht der Bild dementsprechend als selektiv und erklärte, es gebe noch keine »Festlegung auf ein oder mehrere Instrumente [der Besteuerung]«. Stattdessen wolle man das »Ziel einer fairen Besteuerung von Internetkonzernen« weiterverfolgen.
Die Bundesregierung sei außerdem »überzeugt, dass die großen digitalen Unternehmen einen fairen Beitrag zur Finanzierung öffentlicher Güter leisten müssen«. Die Sondersteuer für Digitalkonzerne ist also nicht vom Tisch - nur über das Wie herrscht nach wie vor offenbar Unklarheit.
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