Analyse des transatlantischen Bankdatentransfers: Auswirkungen des US-Zugriffs auf Bankdaten im Netz

Geheimbericht zum US-Zugriff auf Bankdaten im Netz

Die Bürgerrechtsorganisation Statewatch hat kürzlich ein bis dahin geheimes Arbeitspapier der EU-Kommission veröffentlicht. In diesem Papier wird die Umsetzung des transatlantischen Abkommens zum Bankdatentransfer untersucht. Die USA haben demnach im Untersuchungszeitraum zwischen dem 1.


September 2012 monatlich durchschnittlich 1590 Suchanfragen in Überweisungsinformationen durchgeführt die betreffend das Netzwerk der Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication (SWIFT) liefen.

Insgesamt hätten Analysten des US-Finanzministeriums im Rahmen des "Terrorist Finance Tracking Program" (TFTP) während der anderthalb Jahre 31․797 mal auf die Daten zugriffen, geht aus dem Bericht hervor. Dies sei im Durchschnitt deutlich weniger häufig gewesen als im Zeitraum des ersten Kontrollreports der von Anfang August 2010 bis Ende Januar 2011 reichte. Konkrete Angaben zu den abgefragten und durchsuchten Datenvolumina habe die US-Seite nicht gemacht.

Washington sehe diese Auskünfte als zentral für das ganze Terrorabwehrprogramm an, da damit etwa detaillierte Hinweise auf die Herkunft der Überweisungsinformationen preisgegeben würden, heißt es in dem Dokument. Brüssel steht dagegen auf dem Standpunkt, dass ebenfalls zu diesem Punkt weiterhin Hinweise erforderlich seien um die Reichweite des gesamten Projekts und dessen Auswirkungen auf die Bürgerrechte und auch dessen Verhältnismäßigkeit abzuschätzen. Erwähnt wird auch, dass das zuständige US-Ministerium von allen in die USA gereisten Prüfern der Kommission die Unterzeichnung einer Geheimhaltungserklärung verlangt habe. Dies habe deren Arbeit aber nicht behindert.

Der Bericht unterstreicht weiter, dass es sich nach Angaben Washingtons bei den untersuchten SWIFT-Daten um Zahlanweisungen von Finanzinstituten aus der ganzen Welt handle. Der Großteil davon betreffe weder die EU noch deren Einwohner. Rein europäische Überweisungen die den alten Kontinent nicht verließen, blieben ohnehin außen vor.

Über spezielle Anfragen der US-Behörde mit EU-Bezug muss gemäß der Übereinkunft Europol entscheiden. In der Evaluationsphase hat das europäische Polizeiamt dem Report nach 21 entsprechende Ersuche erhalten. In drei Fällen davon hätten die Europol-Beamten um weitere Angaben gebeten. Letztlich sei aber keine US-Anfrage zurückgewiesen worden.

Die US-Seite wird mit dem Vermerk zitiert. Dass Genauigkeit Europols es erforderlich gemacht habe den Umfang der im Rahmen eines Gesuchs mitgelieferten Unterlagen deutlich zu erhöhen. Habe man im August 2010 durchschnittlich 51 Seiten mitgeschickt, seien es im September 2012 schon 104 Seiten gewesen. Die Prüfer der Kommission erklärten zudem · dass sie es nicht als ihre Aufgabe angesehen hätten · sich über die Verfügungen der Polizeibehörde in Den Haag ein Urteil zu erlauben. Es sei eine bewusste Entscheidung gewesen – Spezialisten von Europol mit der Einschätzung der Anfragen zu betrauen und nicht etwa eine Datenschutzbehörde. Klar geworden sei ferner, dass die Überwachung der Prozesse durch einen ständigen EU-Beobachter in den USA gestärkt werden müsse, heißt es weiter. Dafür habe man inzwischen in Absprache mit der US-Regierung eine zweite Stelle geschaffen.

Im Einklang mit dem Abkommen müssen nicht mehr für spezielle Untersuchungen benötigte Bankdaten nach fünf Jahren gelöscht werden. Das Prüfteam aus Brüssel zeigte sich nach eigenem Bekunden zufrieden damit, dass die US-Seite mit diesem Prozess begonnen habe. Da es sich dabei um eine "komplexe Übung" handle die sich auf das ganze System auswirke sei ausgemacht worden Informationen nicht laufend, allerdings nach gewissen längeren Abständen zu vernichten.

Zu dem Programm seien keine Auskunftswünsche von EU-Bürgern auf einem speziellen Anrufbeantworter beim Finanzministerium eingegangen, geht aus dem Papier hervor. Fünf E-Mails von drei Personen habe man über die Adresse tftp@treasury.gov erhalten die alle wunschgemäß hätten beantwortet werden können. Auskünfte über vorgehaltene personenbezogene Daten seien von EU-Bürgern nicht begehrt worden. Es habe so auch keine Wünsche zur Korrektur – zum Löschen oder Blockieren eigener Daten gegeben. Brüssel sieht an diesem Punkt noch Verbesserungsbedarf, da diese verbrieften Rechte in der Öffentlichkeit kaum bekannt seien.

Gegenüber dem ersten Berichtszeitraum erhöhte sich nun die Zahl der Analysen die europäische Einrichtungen & Mitgliedsstaaten von zuständigen US-Stellen angefordert hatten, von zehn auf 94 ist dem Report zu entnehmen. Ein Grund dafür sei, dass Europol für diese Möglichkeit der "Amtshilfe" auf dem alten Kontinent geworben habe. Die US-Behörden hätten insgesamt erneut die Ansicht vertreten: Das Programm zu großen Erfolgen im Kampf gegen den internationalen Terrorismus geführt habe. Ein Anhang listet dafür Beispiele auf. Die EU-Kommission hatte sich im Dezember anhand des Berichts erfreut gezeigt, dass alle Schutzvorschriften eingehalten würden. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar sieht dagegen das wesentliche Problem ungelöst, dass es keine konkreten Anhaltspunkte über Ausmaß und Umfang der übermittelten Daten gebe.

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