Handyverbot an Schulen: Deutsche Politiker sind dagegen

Die Debatte um das französische Smartphone-Verbot an Schulen hat längst Deutschland erreicht. Doch auch wenn es durchaus Befürworter gibt, wird ein ähnliches Gesetz hierzulande wohl nicht kommen.
Vor wenigen Tagen hat Frankreich ein Gesetzt verabschiedet, das stärker als zuvor die Nutzung von Handys und Smartphones in der Schule regelt und nahezu verbietet. In Deutschland wird es dazu aber wohl nicht kommen. In den Medien äußerten sich Vertreter fast aller Parteien gegen ein ähnliches Gesetz in Deutschland. Zwar gibt es auch Gefahren wie die regelrechte Abhängigkeit vom Mobiltelefon, aber die modernen Geräte bieten auch Vorteile. Sachsen-Anhalts Bildungsminister Marco Tullner von der CDU erklärte dazu: "Es ist eben auch eine Aufgabe von Schule, Kinder und Jugendliche auf die Chancen, aber eben auch die Risiken und Grenzen der Nutzung von Handys vorzubereiten."
Auch Eltern und Lehrer sind gegen ein generelles Verbot an deutschen Schulen - oft aus rein praktischen Gründen. Schulen seien oftmals "steinzeitlich" ausgerüstet und Lehrer müssten daher auf Mittel zurückgreifen, die die Schüler mitbringen, so Udo Beckmann, Vorsitzender des Verbandes für Bildung und Erziehung, VBE. Einigkeit herrscht darin, dass mobile Endgeräte keine Störung darstellen dürfen. Stattdessen können die Geräte zu Lern- und Recherchezwecken eingesetzt werden. Ein Handyverbot an deutschen Schulen würde das unterbinden. Die rheinland-pfälzische Bildungsministerin Stefanie Hubig (SPD) dazu: "Die Schulleiterinnen und Schulleiter wissen am besten, wie sie vor Ort an ihrer Schule mit dieser Frage umgehen."
In Deutschland wäre ein bundesweites Gesetz, das internetfähige mobile Geräte an Schulen verbietet, ohne weiteres ohnehin nicht möglich, da die Schule Sache der einzelnen Bundesländern ist. In Frankreich hingegen hatte Präsident Emmanuel Macron ein Wahlversprechen umgesetzt und ein Gesetz verschärft, das nun die Nutzung von Smartphones außer zu schulischen Zwecken auf dem Schulgelände untersagt. Das Gesetz gilt für Schüler der Altersstufe 3 bis 15 und betrifft Vor-, Grund- und weiterführende Schulen. Gymnasien dürfen selbst entscheiden, ob sie das Gesetz anwenden.

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