
Die Schufa ist eines der Unternehmen, das die Auswirkungen der DSGVO spürt. Die Schufa-Auskunft verstößt womöglich gegen die Datenschutzgrundverordnung. Diese Einschätzung wurde nach einer Prüfung des Bundesdatenschutzbeauftragten klar. Die Schufa wird nun aufgefordert, ihre Praktiken anzupassen, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten.
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Doch wie Heise berichtet, widersprechen diese Kosten möglicherweise der kürzlich in Kraft getretenen DSGVO. Sie besagt, dass Firmen, die unter die Bestimmungen der DSGVO fallen, verarbeitete und gespeicherte personenbezogene Daten auf Antrag in Kopie zur Verfügung stellen müssen.
Ein Entgelt für eine derartige Leistung dürfe erst bei wiederholten Anträgen verlangt werden. Elektronisch erfolgte Anträge müssen wiederum auch in elektronischer Form beantwortet werden.
Heise zufolge hat die hessische Datenschutzbehöre die Schufa in Bezug auf diese Problematik bereits zu einer Stellungnahme aufgefordert. Die Schufa selbst erklärte, nur beim Postversand sei garantiert, dass die Daten den richtigen Adressaten erreichten.
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Daneben erweist sich aber auch die mangelnde Auskunftsbereitschaft der Schufa zum von ihr genutzten Bonitätsalgorithmus als möglicher Reibungspunkt mit der DSGVO: Denn laut der Verordnung müssen Betroffene das Verfahren bei der Speicherung ihrer Daten nachvollziehen können.
Inwiefern die Schufa den entsprechenden Notwendigkeiten der DSGVO nachkommt, bleibt offen - die hessische Datenschutzbehörde hat aber zumindest in Bezug auf die Auskunftskosten eine Prüfung der entsprechenden Vorgehensweise der Schufa angekündigt.
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