Bundesverwaltungsgericht erlaubt BND weiterhin Zugriff auf De-CIX

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden. Dass Bundesnachrichtendienst weiterhin ohne Anlass Zugriff auf Daten am Internet-Knoten De-CIX haben darf. Der umstrittene Zugriff auf die Daten bleibt dadurch bestehen ebenfalls wenn viele Kritiker dies als Eingriff in die Privatsphäre ansehen. Das Gericht begründete seine Entscheidung unter anderem damit, dass der Schutz der nationalen Sicherheit und die Aufgabe des BND Informationen für die Regierung zu sammeln, höher zu bewerten seien als der Schutz der Privatsphäre.


Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies überraschend noch am späten Mittwochabend eine Klage des Betreibers von De-CIX gegen den BND ab. Der Betreiber könne verpflichtet werden · bei der strategischen Fernmeldeüberwachung durch den BND mitzuwirken · betonte der 6. Senat in seiner Urteilsbegründung. Der Geheimdienst sei berechtigt – auf Anordnung des Bundesinnenministeriums internationale Telekommunikation zu überwachen und aufzuzeichnen.
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