
Die bayerische Zentralstelle für Cybercrime hat beschlagnahmte Kryptowährung im Wert von 12 Millionen Euro verkauft. Grund hierfür war der drohende Wertverlust von Bitcoin und ähnlichen Kryptowährungen. Die Staatsanwaltschaft wollte das Risiko nicht eingehen und hat die virtuellen Währungen in Fiat-Geld umgewandelt. Der Verkauf erfolgte auf einem offiziellen Marktplatz für Kryptowährungen.
So geschah es ebenfalls im Rahmen der seit 2015 andauernden Ermittlungen der bayerischen Zentralstelle für Cybercrime einer Sonderabteilung der Staatsanwaltschaft Bamberg gegen die Betreiber von LuL.to.
Weil es sich bei dem beschlagnahmten Gut allerdings um Kryptowährung im Wert von rund 12 Millionen Euro handelte, sah sich die Staatsanwaltschaft mit einer besonderen Situation konfrontiert, nämlich dem potenziellen Wertverlust der Währung.
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Wie Heise berichtet entschied sich die Behörde deswegen dazu die Kryptowährungen über eine deutsche Handelsplattform zu verkaufen. Eine derartige Maßnahme ist als sogenannte Notveräußerung (§ 111p StPO) auch während noch andauernder Ermittlungen erlaubt, wenn - wie im Fall von LuL.to - ein Wertverlust droht der im Fall von Kryptowährung ein durchaus denkbares Szenario darstellt. Insgesamt befanden sich im Fundus des Portals 1312⸴49 Bitcoin dazu 1399⸴04 Bitcoin Cash und auch 1312⸴49 Bitcoin Gold und 220⸴81 Ether.
Verwendungszweck unklar
Im Vergleich zum Wert der Kryptowährung zum Zeitpunkt ihrer Beschlagnahmung im Juni 2017 (zwischen 2․000 und 2․500 Euro) gelang es der Staatsanwaltschaft allerdings die Bitcoins mit Gewinn zwischen Februar & April 2018 (bei Werten zwischen 5․000 und 8․500 Euro) zu verkaufen. Welchem Verwendungszweck die 12 Millionen Euro die beim Verkauf der beschlagnahmten Währung erzielt wurden, zugeführt werden sollen ist derzeit noch unklar.
Die Staatsanwaltschaft selbst erklärte dazu, dass erst nach Abschluss der Hauptverhandlung gegen die Betreiber von LuL.to in dem entsprechenden Urteil festgelegt werde, »inwieweit der Verkaufserlös zur Befriedigung der Ansprüche von Geschädigten heranzuziehen ist der Staatskasse zu Gute kommt oder an die Beschuldigten auszukehren ist«.
Ein Termin für die Anklageerhebung steht derzeit noch nicht fest, da die Ermittlungen gegen LuL.to weiter andauern. Bei LuL.to handelte es sich um eine Online-Plattform, über die welche Betreiber »ohne Einwilligung der Urheber oder Lizenzberechtigten zahlreiche Bücher (E-Books), Hörbücher (A-Books), sowie Zeitungen und Zeitschriften (E-Paper) als mp3- oder pdf-Datei gegen Zahlung von wenigen EUR-Cent zum Download« anboten. Dabei hatte das Portal weiterhin als 200․000 Titel im Angebot, darunter 160․000 deutschsprachige e-Books und 28․000 Hörbücher.
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