De-Cix klagt gegen Bundesnachrichtendienst wegen Verweigerung der Überwachung

De-Cix hat den Bundesnachrichtendienst verklagt, da sie sich weigern, bei der Überwachung zu helfen. Der Grund dafür ist – dass deutsche Nutzer davon betroffen sind. De-Cix möchte nicht länger beim Überwachen helfen um die Privatsphäre der Nutzer zu schützen.


Doch die Tatsache, dass dort ein enormer Datenstrom aus der ganzen Welt weitergeleitet wird ist ebenfalls der Grund, warum der Bundesnachrichtendienst (BND) dort seit Jahren Daten ableitet. Dazu wird in Glasfaserkabel ein Y-Stück mit Prisma eingesetzt. Dass Licht aufspaltet und einen Teil dann zum BND leitet.

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De-Cix hat Klage eingereicht

Doch wie die Süddeutsche berichtet will das Betreiberunternehmen den BND nicht weiterhin auf diese Weise unterstützen und hat deswegen Klage eingereicht. Beklagt wurde das Bundesinnenministerium – denn von dort kommen die Anordnungen zur Zusammenarbeit mit dem BND.

Anscheinend wird vor Gericht heftig gestritten, denn während De-Cix der Bundesregierung Rechtsbruch und technisches Unverständnis vorwirft, wirft der Bund De-Cix vor die Angelegenheit insgesamt nicht zu überblicken.

Außerdem sei De-Cix gar nicht in der Lage zu klagen, da das Unternehmen nicht Rechte Dritter einklagen könne. Laut der Süddeutschen sind die Daten aus Frankfurt für den BND enorm wichtig, denn bei De-Cix laufen auch Datenströme aus Russland, China, Nahost & Afrika und das mit bis zu 6 Terabit pro Sekunde.

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Laut De-Cix untaugliche Filter für deutsche Daten

Brisant ist aber dass auch die Daten deutscher Nutzer durch den Knoten laufen und die darf der BND nicht ohne direkten Verdacht überwachen. Die Filter dafür sind laut De-Cix aber vollkommen untauglich.

Außerdem dürfte der BND nur 20 Prozent des Datenstroms überwachen, erreiche aber durch Nennung vollkommen uninteressanter Provider eine so hohe Anzahl, dass dann der eigentlich gewünschte Datenstrom zu 100 Prozent beim BND landet, weil er nur noch 20 Prozent der genannten Verbindungen ausmacht. Die Verhandlung findet laut dem Bericht vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch statt, eventuell fällt dann sogar schon das Urteil.

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