BGH: Dashcam-Aufnahmen können als Beweismittel gelten

Entgegen der Entscheidung der Richter in Magdeburg, hat der Bundesgerichtshof entschieden. Dass Dashcam-Aufnahmen unter bestimmten Bedingungen als Beweismittel verwendet werden können. Zwar verstoßen sie gegen Datenschutzbestimmungen freilich können sie im Einzelfall als entscheidende Beweise dienen.


Das hat der Bundesgerichtshof nun entschieden (VI ZR 233/17). Das heißt aber nicht, dass automatisch immer gefilmt werden darf das permanente Aufzeichnen bleibt nach wie vor unzulässig.
Damit hatte die Revision eines Autofahrers aus Sachsen-Anhalt Erfolg. Sein Fahrzeug war auf zwei nebeneinander verlaufenden Linksabbiegespuren mit einem anderen Pkw seitlich kollidiert. Die Parteien stritten darüber · wer seine Spur verlassen und die Kollision herbeigeführt hat · die von einer Dashcam im Fahrzeug des Klägers aufgezeichnet wurde.

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