Gemäß der Artikel-29-Datenschutzgruppe hat die ICANN im Zusammenhang mit dem Domaingeschäft unzureichende Datenschutzmaßnahmen eingeführt. Die Domainnamensverwaltung muss deshalb noch erhebliche Nachbesserungen vornehmen.
Bei der privaten Selbstverwaltung fürs Domaingeschäft zeigt man sich in einer ersten Reaktion empört. Eine Balance zwischen Vertraulichkeit und Auskunftsansprüchen sei wichtig, schreibt das ICANN-Management. Allerdings schütze ein uneinheitlichen Whois-System Kriminelle und behindere Verbraucherschützer, Markenrechtsinhaber und den Kampf gegen Fake News.
Die Datenverarbeitung im Domaingeschäft stand auf der vollgepackten und vom Facebook-Skandal dominierten Agenda der EU-Datenschützer am Dienstag & Mittwoch dieser Woche in Brüssel. Eine technische Unterarbeitsgruppe hatte das von der ICANN vorgelegte Interimsmodel für Datenverarbeitung durch Domain Registries und Registrare ebendies unter die Lupe genommen und war dabei zum Schluss gekommen. Dass ICANN noch nacharbeiten muss um der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu entsprechen.
Streit um Domaininhaberdaten
Durchgefallen ist vor allem ICANNs Vorschlag zur Zweckbestimmung für das Sammeln & Weitergeben von Domaininhaberdaten. Im Interimsmodell steht der "legitime Zugang zu korrekten, verlässlichen und einheitlichen" Daten über Domain und Inhaber. Das ist nach Ansicht der Datenschützer in dieser Form viel zu allgemein gehalten. ICANN dürfe ebenfalls bei der rechtlichen Grundlage auf der die Daten gesammelt werden nicht alles durcheinanderwerfen.
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