Erfolgreiche einstweilige Verfügung gegen entfernten Facebook-Kommentar

Ein Facebook-User hatte seinen Kommentar aufgrund von Verstößen gegen die Gemeinschaftsstandards der Plattform entfernt. Der Nutzer klagte jedoch und erreichte eine einstweilige Verfügung, die welche Löschung des Kommentars widerruft.


Das Kommentar war von Facebook unter Hinweis auf einen Verstoß gegen die Gemeinschaftsstandards des Online-Netzwerk gelöscht worden und der Nutzer wurde für 30 Tage gesperrt, ebenso wie seine Anwälte am Donnerstag erläuterten. Das Landgericht Berlin verbot Facebook per einstweiliger Verfügung, den Kommentar zu löschen beziehungsweise den Nutzer zu sperren.
Facebook kommentierte den Fall zunächst nicht. Die einstweilige Verfügung war dem Online-Netzwerk noch nicht zugestellt worden. Den Anwälten des Nutzers von einer Hamburger Kanzlei zufolge wurde der Beschluss am 23. März erlassen (Aktenzeichen 31O21/18) und ihnen am 6. April zugestellt. Das Gericht gab keine Begründung an. Facebook war in dem Verfügungsverfahren nicht gehört worden und kann Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegen.

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