StreamOn: Deutsche Telekom klagt gegen Bundesnetzagentur

StreamOn: Deutsche Telekom klagt gegen Bundesnetzagentur
Die Deutsche Telekom muss bis Ende März 2018 die Auflagen der Bundesnetzagentur bei der Zero-Rating-Option "StreamOn" erfüllen. Das will der Provider nun per Klage im Eilverfahren, vor dem Verwaltungsgericht Köln, verhindern.
Nach Ansicht der Bundesnetzagentur verstößt die Telekom mit ihrem Zero-Rating-Tarif StreamOn gegen die europäischen Vorgaben zur Netzneutralität und zum Roaming. Zwar argumentiert die Telekom dem Bescheid zufolge selbst damit, dass sie aus rein kommerziellen Gründen den Videotraffic in bestimmten Tarifen reduziere. Dennoch hält sie dieses Vorgehen mit der EU-Verordnung zur Netzneutralität vereinbar, obwohl dies darin ausdrücklich untersagt ist. "Wir sehen uns absolut im Recht", sagte Telekom-Deutschlandchef Dirk Wössner nach Angaben der Nachrichtenagentur dpa am Dienstag in Bonn.
Laut Wössner nutzen bereits mehr als eine Million Kunden die im April 2017 angekündigte Option. Dabei werden datenintensive Dienste wie Netflix oder Youtube nicht auf das Datenvolumen der Kunden angerechnet. Allerdings nur im Inland, was nach Ansicht der Bundesnetzagentur gegen die EU-Vorgaben zum Roaming verstößt.
Sollte die Telekom vor dem Verwaltungsgericht Köln das Eilverfahren verlieren, müsste sie spätestens bis zum 31. März die Auflagen erfüllen. Das Unternehmen kündigte für diesen Fall bereits an, das Angebot aus Kostengründen einzustellen. Bei Verstoß gegen die Auflagen drohen in einem ersten Schritt Bußgelder von bis zu 400.000 Euro.
Nach Angaben des Verwaltungsgerichts Köln hat die Bundesnetzagentur eine Erklärung abgegeben, den Bescheid vor Abschluss des Eilverfahrens nicht vollstrecken zu wollen. Vor diesem Hintergrund sei eine Entscheidung des Gerichts nicht bis zum 31. März 2018 zu erwarten.

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