EuGH bestätigt EU-Strafe für Intel wegen wettbewerbswidrigem Verhalten

EuGH bestätigt Milliardenstrafe für Intel

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Entscheidung der Europäischen Kommission bestätigt, Intel eine Strafe in Höhe von 1,06 Milliarden Euro aufgrund wettbewerbswidrigen Verhaltens aufzuerlegen. Die Klage, die Intel gegen diese Entscheidung eingereicht hatte, wurde vom Gericht in allen Punkten abgelehnt.


Intels Klage gegen das 2009 von der EU-Kommission verhängte Bußgeld wurde in allen Punkten abgeschmettert. Die verhängte Strafe sei als verhältnismäßig zu betrachten und hätte sogar noch höher ausfallen können, ließ das Gericht in seiner Mitteilung verlauten: Bis zu 10 Prozent des damaligen Jahresumsatzes von Intel ? 37,6 Milliarden Euro ? wären möglich gewesen.

Satte 1,06 Milliarden Euro Bußgeld für Intel werden nun fällig.

Bild: Intel

Intel soll laut den damaligen Vorwürfen den vier Computerherstellern Dell, Lenovo, HP und NEC Rabatte gewährt haben, die an die Bedingung geknüpft gewesen seien, dass sie alle oder nahezu alle x86-Prozessoren bei Intel kauften. Ferner soll Geld an die Media-Saturn-Gruppe geflossen sein, um die Elektronikkette zu veranlassen, nur Computer mit x86-Prozessoren von Intel zu verkaufen. Außerdem sollen HP, Acer und Lenovo Geld dafür bekommen haben, Produkte mit AMD-CPUs später oder gar nicht auf den Markt zu bringen beziehungsweise den Vertrieb solcher einzuschränken.

Die Nachlässe für die vier Hersteller wertete das Gericht als "Exklusivitätsrabatte?, die bei einem marktbeherrschenden Unternehmen wie Intel dazu geeignet sind, Wettbewerb zu beschränken und Konkurrenten aus dem Markt zu drängen. Auch die Zahlungen an Media-Saturn, HP, Acer und Lenovo seien klar wettbewerbswidrig und missbräuchlich gewesen, stellte der EuGH fest. Die EU-Kommission habe zudem hinreichend nachgewiesen, dass Intel versucht hatte, "den wettbewerbswidrigen Charakter seiner Verhaltensweisen zu verschleiern und eine langfristige Gesamtstrategie verfolgte, um AMD den Zugang zu den strategisch wichtigsten Verkaufskanälen zu verwehren?.

Die EU-Kommissarin Neelie Kroes hatte damals zur Entscheidung gegen den US-Prozessorhersteller erklärt: "Intel hat Millionen europäischer Verbraucher geschadet, indem es viele Jahre lang gezielt versucht hat, Wettbewerbern den Zugang zum Computerchipmarkt zu verwehren." Intel hatte bereits kurz nach Verhängung der Strafe Berufung eingelegt. 2007 hatte die EU-Kommission das Wettbewerbsverfahren eingeleitet, basierend auf Beschwerden des Intel-Konkurrenten AMD aus den Jahren 2000, 2003 und 2006.

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